RICHTLINIEN ZUR VERTRETBAREN NUTZUNG VON BENUTZERERSTELLTEN SPIELEN
Letzte Aktualisierung: 21. Januar 2020
Dieses Dokument (die „Richtlinie”) erläutert die Regeln bezüglich des Designs und der Entwicklung Benutzererstellter Spiele (wie in der Blizzard Endnutzer-Lizenzvereinbarung definiert). Diese Richtlinie wurde zur Gewährleistung der Integrität des geistigen Eigentums von Blizzard aufgestellt, um die Bedingungen in Bezug auf die Eigentümerschaft und die Nutzung Benutzererstellter Spiele zu klären und ein angenehmes Spielumfeld für alle unsere Spieler zu fördern.
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Eigentum. Benutzererstellte Spiele sind und verbleiben im alleinigen und ausschließlichen Eigentum von Blizzard. Unbeschadet des Vorstehenden treten Sie hiermit an Blizzard alle Ihre Rechte, Ansprüche und Beteiligungen an allen Benutzererstellten Spielen ab, insbesondere aller Urheberrechte an den Inhalten Benutzererstellter Spiele. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen gehindert oder darin eingeschränkt sein, Rechte an den Benutzererstellten Spielen an Blizzard abzutreten, gewähren Sie Blizzard eine exklusive, unbefristete, weltweite, bedingungslose, gebührenfreie, unwiderrufliche Lizenz, die es Blizzard gestattet, die Benutzererstellten Spiele (oder jeglichen Bestandteil davon) für jeden Zweck und auf jede Art und Weise in vollem Umfang zu nutzen. Sie erteilen darüber Ihre Zustimmung, dass, sollte Blizzard entscheiden, dass dies notwendig ist, Sie alle künftigen Abtretungen und/oder damit zusammenhängenden Dokumente nach Erhalt einer solchen Anforderung von Blizzard unverzüglich ausführen werden, um die Absicht dieses Paragrafen zu bewirken. In dem Umfang, in dem es Ihnen aufgrund geltender Gesetze untersagt ist, Ihre moralischen Rechte an Blizzard zu übertragen oder abzutreten, verzichten Sie, soweit gesetzlich zulässig, auf alle moralischen Rechte oder ähnliche Rechte, die Sie an solchen Benutzererstellten Spielen haben, ohne jegliche Vergütung. Ohne Einschränkung der Rechte oder Eigentümerschaft von Blizzard an den Benutzererstellten Spielen behält sich Blizzard das Recht vor, Benutzererstellte Spiele nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen von seinen Systemen zu entfernen und/oder von einem Entwickler eines Benutzerdefinierten Spiels zu verlangen, die Entwicklung und/oder den Vertrieb eines Benutzererstellten Spiels einzustellen. Beachten Sie bitte, dass Ihr Blizzard-Account in Fällen, in denen Sie Blizzards Aufforderung nicht nachkommen oder gegen diese Richtlinie verstoßen, Disziplinarmaßnahmen unterworfen werden kann.
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Benutzererstellte Spiele sollten für alle Nutzer zugänglich sein. Entwickler von Benutzererstellten Spielen dürfen keine Benutzererstellten Spiele entwickeln, die einen Mechanismus enthalten, der es dem Entwickler ermöglicht, den Zugriff auf das Benutzererstellte Spiel auf bestimmte Nutzer zu beschränken.
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Die Nutzung von Inhalten Dritter in Benutzererstellten Spielen. Sie sichern zu und gewährleisten, dass weder der Inhalt, den Sie zur Entwicklung eines Benutzererstellten Spiels verwenden oder den Sie in den Dienst hochladen, noch die Kompilierung, Zusammenstellung oder Darstellung dieses Inhaltes (zusammen der „Nutzerinhalt“), Urheberrechte, Marken, Patente, Handelsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt oder verletzen wird. Des Weiteren sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie keinen Nutzerinhalt verwenden oder beisteuern, der gesetzeswidrig, unerlaubt, verleumderisch, obszön, bedrohend, belästigend, missbräuchlich, abschätzig, rassistisch oder anderweitig anstößig oder unangemessen ist oder in die Privatsphäre anderer eingreift. In Fällen, in denen Blizzard Kenntnis über die Existenz von Ansprüchen Dritter in Verbindung mit einem Benutzererstellten Spiele erlangt, behält Blizzard sich das Recht vor, das betreffende Benutzererstellte Spiel von allen Blizzard-eigenen Plattformen zu entfernen oder zu sperren.
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Vermarktung von Benutzererstellten Spielen. Sofern von Blizzard nicht anders schriftlich zugelassen, dürfen Entwickler von Benutzererstellten Spielen Benutzererstellte Spiele nicht für Profit entwickeln. Dementsprechend darf ein Benutzererstelltes Spiel einem Dritten außerhalb von Blizzard weder verkauft, lizenziert oder verliehen werden, noch darf das Benutzererstellte Spiel Features enthalten, die Kauftransaktionen für materielle oder immaterielle Inhalte unterstützen würden.
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Aufnahme der Blizzard-Endbenutzerlizenzvereinbarung. Die Bestimmungen und Bedingungen der Blizzard Endnutzer-Lizenzvereinbarung sind ausdrücklich durch Bezugnahme in diese Richtlinie aufgenommen. Sollten die Bestimmungen dieser Richtlinie im Widerspruch zu den Bestimmungen der Blizzard-Endbenutzerlizenzvereinbarung stehen, ersetzen und regeln die Bestimmungen dieser Richtlinie alle derartigen widersprüchlichen Bestimmungen in der Blizzard-Endbenutzerlizenzvereinbarung.
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Spenden für die Entwicklung von Benutzererstellten Spielen. Blizzard erkennt an, dass der Aufwand an Zeit und Ressourcen zur Erstellung eines Benutzererstellten Spiels manchmal sehr hoch ist. Dementsprechend ist es den Entwicklern von Benutzererstellten Spielen gestattet, ihre Entwicklungskosten gemäß den folgenden Auflagen durch Spenden zu finanzieren:
- Spender erhalten keine spielinternen Sondervorteile, wie z. B. privaten Zugriff auf ein Benutzererstelltes Spiel, spezielle Levels, grafische Markierungen, speziellen Text, Fähigkeiten, Einheiten usw. Alle Nutzer müssen die Möglichkeit haben, dasselbe Benutzererstellte Spiel zu spielen.
- Gesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften usw., die als Spender auftreten, können nicht in der Urheberangabe eines Benutzererstellten Spiels aufgeführt werden; dies ist ausschließlich bei Einzelpersonen möglich.
- Die Nutzung von Blizzard-Marken und urheberrechtlich geschütztem Inhalt in einem Benutzererstellten Spiel muss gemäß den Nutzungsrichtlinien von Blizzard erfolgen, die hier einsehbar sind https://www.blizzard.com/legal/38fd0408-8431-469a-99bc-2cd9eb9462c8.
- Der Zugriff eines Spenders auf ein Benutzererstelltes Spiel darf nicht an den Zugriff auf dieses Spiel vor der allgemeinen Öffentlichkeit geknüpft sein.
- Blizzard behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu fordern, dass ein Entwickler eines Benutzererstellten Spiels alle Finanzierungsgesuche unverzüglich einstellt und vorhandene Finanzierungsgesuche von der Spendenseite entfernt, und der Entwickler des Benutzererstellten Spiels erklärt sich bereit, dieser Forderung umgehend nachzukommen.