Anti-Cheating-Vereinbarung
Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2016
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Blizzard Entertainment, Inc. sowie dessen angeschlossene Unternehmen („Blizzard“) sehen Hacken, Cheaten, Botten bzw. das Ändern oder Vereinfachen des Gameplay mithilfe von „nicht autorisierten Drittanbieterprogrammen“ als einen erheblichen Verstoß gegen die Battle.net-Endbenutzerlizenzvereinbarung (End User License Agreement, „EULA“) an. Ein „nicht autorisiertes“ Drittanbieterprogramm in diesem Sinn wird definiert als jegliche Software oder Methode bzw. jeglicher Code eines Drittanbieters, die bzw. der nicht ausdrücklich durch Blizzard genehmigt wurde, einschließlich jedes „Add-on“ oder „Mod“, die im alleinigen Ermessen von Blizzard:
- Cheaten in irgendeiner Form ermöglichen oder fördern, einschließlich Botten und/oder Ändern oder Vereinfachen des Gameplay;
- Benutzern die Möglichkeit geben, die Benutzeroberfläche, Umgebung und/oder das Spielerlebnis eines Blizzard-Spiels in einer Art und Weise zu modifizieren oder zu hacken, die nicht ausdrücklich durch Blizzard in der Endbenutzerlizenzvereinbarung gestattet wurde;
- Daten abfangen, erheben oder auf andere Art und Weise Informationen aus oder mithilfe von Blizzard-Spielen sammeln.
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Um den Bemühungen der Einzelpersonen, die mutwillig gegen die Endbenutzerlizenzvereinbarung verstoßen, entgegenzuwirken, nutzt Blizzard ein „Anti-Cheat-Programm“, das als Teil von Blizzard Spielen läuft. Dieses „Anti-Cheat-Programm“ scannt in eingeschränktem Umfang:
- den Arbeitsspeicher („RAM“), der von einem Blizzard-Spiel belegt wird, um sicherzustellen, dass das Programm des Blizzard-Spiels nicht entgegen der Endbenutzerlizenzvereinbarung verändert oder „gehackt“ wurde;
- den „Prozess“ von Blizzard-Spielen, um herauszufinden, ob nicht autorisierte Programme oder Computercode von Drittanbietern an den Prozess von Blizzard-Spielen angehängt wurden;
- die Windows-Prozessliste, um festzustellen, ob zurzeit ein Cheat-, Hack- oder Botprogramm entgegen der Endbenutzerlizenzvereinbarung geöffnet ist; und
- die Handle-Liste von Windows, um festzustellen, welche Prozesse ein Handle auf den Prozess von Blizzard-Spielen besitzen. Anhand weiterer Informationen aus dem Arbeitsspeicher und/oder Datenträger zu den Prozessen, die ein Handle auf den Prozess von Blizzard-Spielen besitzen, wird festgestellt, ob es sich tatsächlich um ein Hack-, Bot- oder Cheatprogramm handelt, das gegen die Endbenutzerlizenzvereinbarung verstößt.
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Die so erlangten Informationen werden an Blizzard übermittelt. Blizzard nutzt diese Informationen ausschließlich, um festzustellen, ob der Computer, über den sich der Benutzer in Blizzard-Spielen anmeldet, nicht autorisierte Drittanbieterprogramme wie Hack-, Bot- oder Cheatprogramme aufweist, die gegen die Endbenutzerlizenzvereinbarung verstoßen. Die Informationen werden nicht zu Marketingzwecken genutzt und unter keinen Umständen verkauft, vermietet oder in anderer Weise an Dritte übermittelt (außer soweit im Rahmen der Strafverfolgung erforderlich).
Für den Fall, dass Blizzard ein nicht autorisiertes Drittanbieterprogramm entdeckt, kann Blizzard nach alleinigem Ermessen:
- Informationen an Blizzard zurückmelden, darunter Accountname, Details zu gefundenen nicht autorisierten Drittanbieterprogrammen sowie Datum und Uhrzeit des Funds; und/oder
- von den in der Endbenutzerlizenzvereinbarung festgelegten Rechten Gebrauch machen, ohne Sie zuvor benachrichtigen zu müssen.