Blizzard-Videorichtlinien
Blizzard Entertainment unterstützt ausdrücklich die Anstrengungen der Communitymitglieder, Community-Videos zu produzieren (im Folgenden als „Produktion“ bezeichnet), in denen Videobilder, Filmmaterial, Musik, Geräusche, Sprachausgabe und andere Bestandteile der urheberrechtgeschützten Produkte von Blizzard Entertainment („Blizzardinhalte“) verwendet werden, wofür jedoch einige Richtlinien gelten. Blizzardinhalte enthalten jedoch keine Trailer oder Werbungen, die Blizzard-Spiele und Dienste bewerben, die nicht in einem Blizzard-Spiel eingebunden sind.
Die oberste Grundregel
Grundsätzlich verlangt Blizzard Entertainment, außer es wird in diesem Dokument explizit anders erwähnt, dass die Verwendung von Blizzardinhalten ausschließlich nichtkommerziellen Zwecken vorbehalten bleibt.
Was das bedeutet
Als Urheber von Communityinhalten darf man unter Verwendung von Blizzardinhalten Videoproduktionen vornehmen und auf seiner Webseite oder anderen Webseiten, auf denen Zuschauer sie unentgeltlich ansehen können, frei zur Verfügung stellen.
Nutzungsbeschränkungen
Weder der Urheber noch der Betreiber der Webseite, auf der die Produktion angesehen werden kann, kann einen Zuschauer dazu zwingen, eine „Gebühr“ zu entrichten, um die Produktion ansehen zu können.
Bezüglich Webseiten und „Premium Access“
Es ist uns bekannt, dass viele Webseiten Dritter zum einen eine „freie“ Methode verwenden, um ihren Videoinhalt zur Verfügung zu stellen, und zum anderen einen „Premium“-Mitgliederservice, der schnelleren Zugang ermöglicht.
Zur Verdeutlichung ist zu beachten, dass Blizzard Entertainment gegen eine Webseite, auf der die Produktion zur Verfügung steht, keine Einwände erhebt, selbst wenn diese einen gebührenpflichtigen „Premiumservice“ anbietet, solange den Zuschauern ebenfalls über eine freie Methode Zugang ermöglicht wird.
Richtlinien zur Verbreitung von Produktionen mit Blizzardinhalten
Es ist zu beachten, dass die Einschränkung, dass Produktionen ausschließlich nichtkommerziellen Zwecken dienen dürfen, ebenfalls bedeutet, dass eine selbst erstellte Produktion nicht gegen Gebühr oder für jedwede anderweitige Form von Kompensation an ein anderes Unternehmen lizenziert werden darf, ohne dass dafür eine spezielle schriftliche Genehmigung seitens Blizzard Entertainment vorliegt. Blizzard Entertainment behält sich dabei das Recht vor, eigene Produkte für sämtliche kommerzielle Verwendung zu nutzen. Einzige Ausnahmen zu dieser Regel bilden die Teilnahme Partnerprogrammen mit YouTube, Justin.tv, Blip.tv, Own3d.tv oder Ustream.tv (die "Produktionswebseiten"), wobei Sie von einer Produktionswebseite für Zugriffe auf Ihre Produktion eine Zahlung erhalten, sofern Sie in deren Partnerprogramm akzeptiert sind.
Die Produktion sollte sich an den Vorgaben zum Alterskennzeichen orientieren (ESRB „T“, vergleichbar mit USK12)
Um das Image unserer Spiele aufrecht zu erhalten und zu schützen, verlangt Blizzard ebenfalls, dass die Produktion sich an den den Alterseinstufungen orientiert, die Blizzardprodukte von den zuständigen Gremien weltweit erhalten („T“ für ESRB und als vergleichbare Entsprechung in Deutschland USK 12) und die entsprechenden Kriterien während des Entstehungsprozesses der Produktion beachtet werden.
Unterstützung von Filmfestivals, Wettbewerben und Ausstrahlungsgelegenheiten seitens Blizzard
Wenn eine Produktion den obenstehenden Richtlinien entspricht und sie für einen Filmwettbewerb oder ein Festival eingereicht werden soll, oder wenn sich eine Gelegenheit ergibt, die Produktion im Fernsehen ausstrahlen zu lassen, unterstützt Blizzard diesbezügliche Anstrengungen gern, indem Überprüfung und Genehmigung der Produktion ausgesetzt und eine Inhaltsnutzungslizenz für die Produktion erteilt werden.
Für Webseitenbetreiber, Filmfestveranstalter oder Rundfunkanstalten gilt bei Interesse an der Veranstaltung eines „Communityvideowettbewerbs“, für den Produktionen unter Verwendung von Blizzardinhalten eingereicht werden können, dass Blizzard Entertainment Webseiten, Filmfestveranstaltern und Runkfunkanstalten die Veranstaltung von Wettbewerben genehmigt, solange der Gesamtwert der Gewinne (Geldpreise und Sachpreise) den Wert von 500,00$ (US) nicht überschreitet. Soll ein Wettbewerb stattfinden, für den Produktionen unter Verwendung von Blizzardinhalten eingereicht werden können, dessen Gewinngesamtwert 500,00$ (US) überschreitet, ist für die Veranstaltung des Wettbewerbs eine Lizenz von Blizzard erforderlich.
Was beinhaltet eine Lizenz?
In dem Fall, dass die Genehmigung seitens Blizzard über die Verwendung von Blizzardinhalten in der Produktion gegenüber dem Veranstalter, Festkomitee oder der Rundfunkanstalt nachgewiesen werden muss, wird eine Inhaltsnutzungslizenz erteilt. Diese Lizenz dient als Nachweis dafür, dass speziell für das entsprechende Ereignis für die Produktionsmaterialien ein Nutzungsrecht besteht.
Wichtiger Hinweis
Aus geschäftlichen Gründen kann es vorkommen, dass Blizzard Ihr Recht der Darstellung oder Speicherung spezieller Produktionen revidiert. Blizzard behält sich in diesen Fällen das Recht vor, dies ohne Ankündigung oder Haftung einzufordern. Eine Inhaltsnutzungslizenz gilt nicht unbeschränkt: Sie erlaubt die Verwendung von Blizzardmaterialien in einer Produktion nur für das spezielle Ereignis, für das sie ausgestellt wurde, und dies nur auf die in der Lizenz genau angegebenen Weise.
Verwendung von Produktionsmaterialien zu Bildungszwecken
Blizzard Entertainment fördert die Verwendung von Spielinhalten zu Bildungszwecken. Eine Produktion für Schulprojekte, Abschlussarbeiten und ähnliches wird gern unterstützt. Die obenstehenden Beschränkungen gelten dennoch auch für Produktionen, die erzieherischen Zwecken dienen sollen.
Einbeziehung von Sponsoren, Firmenlogos oder verbundenen Unternehmen
In dem Bewusstsein, dass es Organisationen gibt, die bereit und in der Lage sind, Produzenten in der Videocommunity zu unterstützen, ist die Erwähnung von Produzenten- oder Inhaltssponsoren durchaus zulässig und kann durch Methoden wie Einblendung eines Logos zu Beginn der Produktion oder auch durch verbale Namensnennung geschehen.
Eine Produktion darf eine Gesamtzeit von 10 Sekunden für die Sponsorenwerbung jedoch nicht überschreiten. Bei Anzeige muss zusätzlich der Text „Sponsored By“ (Gesponsort durch) sichtbar sein. Einfacher Textabspann am Ende einer Produktion, der nicht von Logos, Slogans oder anderen Methoden visueller Herausstellung begleitet wird, unterliegt nicht dieser Beschränkung.
Weitere Informationen
Im Falle weiterer Fragen zur Produktion in Bezug auf die Videorichtlinien von Blizzard Entertainment oder zu Lizenzen wie oben beschrieben können Sie uns jederzeit eine Nachricht an folgende Adresse senden: community-videos@blizzard.com.